1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 - info´s zur Ortsgemeinde Höhn

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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Jahr 2013 vom 03.12.2013



Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBL.S.153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.04.2009 (GVBL.S.162) am 18.11.2013 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die - nach Vorlage bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 03.12.2013 - hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite von bisher 0 EUR auf 0 EUR
verzinste Kredite von bisher 150.000 EUR auf 207.920 EUR
zusammen von bisher 150.000 EUR auf 207.920 EUR

§ 3 - Steuersätze
Die Steuersätze werden nicht geändert.

§ 4 - Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2011 betrug (noch nicht festgestellt) 8.293.602,00 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2012 beträgt 7.976.111,00 EUR
und zum 31.12.2013 7.899.240,00 EUR
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Höhn, den 03.12.2013 Kraft
Ortsgemeinde Höhn Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.12.2013 bis 02.01.2014 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 26, öffentlich aus. Daneben liegt der Haushaltsplan bei dem Ortsbürgermeister in der oben genannten Zeit während der allgemeinen Sprechzeiten aus.
Westerburg, den 12.12.2013 Im Auftrag
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg Peter Jung

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