13-06-27-Bauleitplanung "Am Sportplatz" - info´s zur Ortsgemeinde Höhn

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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Höhn
Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Sportplatz"
- erneute Offenlage -

Auf Grund vorgenommener Änderungen bzw. Ergänzungen des Entwurfes des Bebauungsplans "Am Sportplatz" wird dieser erneut gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bestehend aus Planzeichnung, der textlichen Festsetzung mit Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 05.07.2013 bis 19.07.2013 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, 1. Obergeschoss, Zimmer 16, während der folgenden Zeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegt:

vormittags
montags bis donnerstags von 07.45 bis 12.30 Uhr
freitags von 07.45 bis 12.30 Uhr

nachmittags
montags bis mittwochs von 13.45 bis 16.00 Uhr
donnerstags von 13.45 bis 18.00 Uhr

Während der Offenlage können Anregungen zum Bebauungsplanentwurf und seiner Begründung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg vorgebracht werden. Stellungnahmen werden nur zu den neuerlichen Planänderungen (im Text gelb markiert) zugelassen.

Der Bebauungsplan umfasst bei zwei Geltungsbereichen folgende Grundstücke:

Geltungsbereich I
Gemarkung Höhn-Oellingen
Flur 36: Flurstücke Nrn. 14/1, 16, 17/6, 17/7, 17/8 und 61/2

Gemarkung Höhn-Urdorf
Flur 50: Flurstücke Nrn. 2/3 (teilweise), 3/3, 4/3, 5/2, 6/6, 8/13, 8/10, 8/11, 10/5, 10/6, 10/7, 11/1, 11/3, 11/4, 27, 28, 29, 30, 31, 36/1, 36/3, 36/4, 37, 38, 45/68, 45/69, 45/78, 45/84, 45/86, 45/88, 45/91, 45/94, 45/96, 45/42, 67/8, 67/12, 67/13, 67/14, 68/3, 70/6, 70/7, 70/8, 76/1, 76/2, 77 (teilweise), 78 (teilweise)

Geltungsbereich II
Gemarkung Höhn-Urdorf
Flur 50: Flurstücks-Nr. 1 (teilweise)

Gemarkung Höhn-Schönberg
Flur 3: Flurstücks-Nr. 295
Die genaue Begrenzung der Flächen ist im beigefügten Lageplan durch eine gestrichelte schwarze Linie gekennzeichnet.

Höhn, den 20.06.2013 Siegel Hans-Dieter Kraft
Ortsgemeinde Höhn Ortsbürgermeister

Quelle: aus der Veröffentlichung im Wäller Wochenspiegel vom 27.06.2013

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