13-09-19-Aufhebung des Bebauungsplanes "Windkraftanlagen südlich Eisenberger Loh" - info´s zur Ortsgemeinde Höhn

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Bauleitplanung der Ortsgemeinde Höhn
Aufhebung des Bebauungsplanes »Windkraftanlagen südlich Eisenberger Loh «
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Quelle: aus der Veröffentlichung im Wäller Wochenspiegel vom 19.09.2013


Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes mit seinen Anlagen liegt in der Zeit vom
30. September 2013 bis einschließlich 30. Oktober 2013
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg, Bauamt, Neumarkt 1, 56457 Westerburg, während der folgenden Dienststunden öffentlich aus:
montags bis mittwochs 07.40 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
donnerstags 07.40 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
freitags 07.40 Uhr bis 12.30 Uhr.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
1. Planzeichnung·
2. Begründung und Umweltbericht
Während der Auslegungsfrist wird jedermann die Gelegenheit gegeben, sich zu der vorgesehenen Planung zu äußern und die Planung zu erörtern, Auskünfte zu verlangen oder Anregungen geltend zu machen.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 und 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen,
dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis auf § 47 Abs. 2a Verwaltungsgerichtsordnung:
Der Antrag einer natürlichen oder juristischen Person, der einen Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 oder § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs) oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs) nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Aufhebungsplanes befindet sich nordöstlich der Ortslage von Höhn in den Gemarkungsbereichen »Kammerscheid, Waffner Berg, Eisenberger Loh, Wißnerberg« und wird in dem beigefügten Lageplan mit einer durchgezogenen schwarzen Linie dargestellt.
Höhn, den 17. September 2013 Hans-Dieter Kraft
Ortsgemeinde Höhn Ortsbürgermeister

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