Haushaltssatzung 2013 - info´s zur Ortsgemeinde Höhn

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Zurück zur Finanzseite

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Jahr 2013
vom 21.05.2013
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), am 29.04.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen,
die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 16.05.2013 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.984.425,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.810.906,00 €
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbedarf auf 173.519,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf 2.878.520,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf 2.646.180,00 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 232.340,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00€
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00€
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00€

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 384.260,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 720.900,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -336.640,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 150.270,00 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 45.970,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 104.300,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.413.050,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.413.050,00 €

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,
wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 150.000,00 €
zusammen auf 150.000,00

§ 3 - Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf 285 v.H.
Grundsteuer B auf 338 v.H.
Gewerbesteuer auf 352 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 40,00 €
für den zweiten Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund 80,00 €
für den ersten gefährlichen Hund 0,00 €
für den zweiten gefährlichen Hund 0,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 0,00 €

§ 4 - Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 betrug 8.107.917,00 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2012 beträgt 7.790.426,00 €
und zum 31.12.2013 7.963.945,00 €

§ 5 - Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000,00 € überschritten sind.
Höhn, den 21.05.2013 Kraft
Ortsgemeinde Höhn Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.06.2013 bis 11.06.2013 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Westerburg, Zimmer 26, öffentlich aus.
Daneben liegt der Haushaltsplan bei dem Ortsbürgermeister in der oben genannten Zeit während der allgemeinen Sprechzeiten aus.
Westerburg, den 21.05.2013 Im Auftrag
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg Peter Jung

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü