Informationen zum geplanten Windpark Höhn 22.08.2013 - info´s zur Ortsgemeinde Höhn

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Infos vom Bürgermeister

aus der Veröffentlichung im Wäller Wochenspiegel vom 22.08.2013

Informationen zum geplanten Windpark Höhn

In der letzten Zeit wurden gab es vermehrt Anfragen, ob die Ortsgemeinde Höhn nunmehr durch die Aufhebung des Bebauungsplanes "Windkraftanlagen Südlich Eisenburger Loh" den geplanten Windpark nicht mehr realisieren würde.

Zur Beantwortung dieser Fragen und um weitere Gerüchte über dieses Thema zu vermeiden,
möchte ich über den aktuellen Stand informieren:

Die Ortsgemeinde Höhn verfolgt nach wie vor den zügigen Bau des geplanten Windparks durch den Investor, die Firma Juwi aus Wörrstadt.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2013 beschlossen, den Bebauungsplan
"Windkraftanlagen Südlich Eisenburger Loh" aufzuheben.

Dieser Bebauungsplan erschwerte durch zusätzliche Auflagen und Regelungen den Bau des Windparkes und verursachte zeitliche Verzögerungen und beschleunigte nicht, wie zunächst beabsichtigt, das Genehmigungsverfahren.

Wie von Fachleuten mittlerweile bestätigt wird, ist zum Bau des Windparks kein Bebauungsplan erforderlich und das Baugenehmigungsverfahren kann auf der Grundlage des gültigen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde durchgeführt werden, da es sich bei den Windkraftanlagen um sogenannte "privilegierte Bauvorhaben" im Außenbereich handelt.

Zurzeit werden die noch fehlenden Gutachten hinsichtlich Vogelschutz und Fledermausschutz erstellt und sollen bis spätestens Ende September 2013 vorliegen.

An den Standorten in den Wasserschutzzonen II und III wurden zusätzliche Bohrungen vorgenommen,
um die einzelnen Boden- und Gesteinsschichten untersuchen zu können.

Hinsichtlich der geplanten Standorte der Windkraftanlagen in den Wasserschutzzonen sind noch weitere Verhandlungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Stellen zu führen, da grundsätzlich in der Wasserschutzzone II keine baulichen Anlagen genehmigt werden.

Da einige Windkraftanlagen im Wald errichtet werden sollen, müssen entsprechend den Auflagen der Forstverwaltung Kompensationsmaßnahmen im Windparkbereich und als Ausgleichsmaßnahmen zusätzliche Aufforstungen in einer Größenordnung von 1,8 ha außerhalb dieses Gebietes erfolgen.

Zur Erfüllung dieser Auflagen laufen zur Zeit intensive Verhandlungen.

Für die Ausgleichsmaßnahmen benötigt die Ortsgemeinde Höhn dringend weitere Grundstücke,
die für Aufforstungszwecke in Frage kommen.

Viele von der Ortsgemeinde hierfür vorgeschlagene Flächen wurden von den Fachbehörden abgelehnt, da es sich entweder um schützenswerte Landschaftsbereiche im oberen Westerwald, Wasserschutzzonen, Vogelschutzgebiete oder sonstige schützenswerte Gebiete entsprechend der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) handelt.

So wurde z. B. eine Aufforstung der Urdorfer Viehweide und der Neuhochsteiner Viehweide aus diesen Gründen abgelehnt.

Deshalb darf ich in diesem Zusammenhang die Bitte äußern:
Wer noch landwirtschaftliche Grundstücke besitzt und diese verkaufen möchte, sollte sich dringend an die Ortsgemeinde wenden.

Bevorzugt werden Grundstücke, die am Waldrand liegen und sich für Aufforstungszwecke eignen.

In Absprache mit der Firma Juwi sieht der Zeitplan nunmehr vor, dass das Genehmigungsverfahren im Oktober 2013 auf den Weg gebracht wird und im Laufe des Winters die Genehmigung zum Bau der Anlagen erteilt werden kann.

Wenn alles nach Plan läuft, kann mit dem Bau der Windkraftanlagen im zeitigen Frühjahr 2014 begonnen werden.

Hans Dieter Kraft, Ortsbürgermeister

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