13-11-18-Ratssitzung - info´s zur Ortsgemeinde Höhn

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Sitzung des Gemeinderates:
Am Montag, 18.11.2013, 19.30 Uhr, im Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung, Grubenstraße 6, 56462 Höhn

Niederschrift der Sitzung des Ortsgemeinderates Höhn vom 18.11.2013, aus der Veröffentlichung im Wäller Wochenspiegel vom 28.11.2013

Tagesordnung

A) Öffentlicher Teil
1. Informationen des Ortsbürgermeisters
Der Ortsbürgermeister begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder und Zuhörer, stellte die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Änderungswünsche zur Tagesordnung wurden nicht gewünscht.
Der Ortsbürgermeister unterrichtete die Ratsmitglieder über einen Termin mit Vertretern des LBM bezüglich einer Stellprobe zur Anbringung eines Verkehrsspiegels im Bereich B 255/Kirchstraße.
Die Anordnung der Verkehrsberuhigung im Bereich Im Püttschesgarten ist in Kraft getreten. Die Schilder müssen noch aufgestellt werden.
Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass die Strauchgruppe im Bereich "Am Brandweiher" entfernt wurde und die Schlaglöcher beseitigt sind.
Der Grünabfallgehälter an Friedhof in Höhn wurde erneuert.
Der Brandweiher in Neuhochstein sei in einem desolaten Zustand. Die Verbandsgemeindeverwaltung habe versichert, dass das
Grundstück sich noch im Eigentum der Ortsgemeinde befinde. Aus Brandschutzgründen werde dieser nicht mehr benötigt.
Daher würde eine Zuständigkeit der Verbandsgemeinde entfallen.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Brennholzpreise 2014
Die Brennholzpreise für 2014 in der Ortsgemeinde Höhn werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Das Brennholz in der Ortsgemeinde Höhn kostet:
1. Laubholz auf Länge geschnitten/gespaltet und geschichtet, rm 55,00 EUR
2. Laub-Langholz an den Weg gerückt (wird nur abgegeben an Inhaber von Motorsägenschein), rm 35,00 EUR.

3. Beratung und Beschlussfassung über die Steuerhebesätze 2014
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbsteuer werden im Haushaltsjahr 2014 gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht.

4. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2013
Ortsbürgermeister Kraft erläuterte die einzelnen Positionen der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes. Die Ratsmitglieder Roland Benner, Bernhard Heinz und Wolfgang Steup nahmen für ihre Fraktionen Stellung.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Höhn für das Haushaltsjahr 2013 wird wie folgt beschlossen:
§ 1 - Ergebnis und Finanzhaushalt

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist,
wird festgesetzt für zinslose Kredite von bisher 0 EUR auf 0 EUR
verzinste Kredite von bisher 150.000 EUR auf 207.920 EUR
zusammen von bisher 150.000 EUR auf 207.920 EUR,
§ 3 - Steuersätze
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§ 4 - Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 betrug (noch nicht festgestellt) 8.293.602,00 EUR
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2012 beträgt 7.976.111,00 EUR
und zum 31.12.2013 7.899.240,00 EUR

5. Beratung und Beschlussfassung über geplante Investitionsmaßnahmen der Ortsgemeinde Höhn im Haushaltsjahr 2014
Für die Haushaltsplanung 2014 sollen auf Vorschlag des Ortsbürgermeisters folgende Investitionsmaßnahmen vorgesehen werden:
- Herstellung der Erschließungsstraße im Gewerbegebiet an der B 255 zur Ansiedlung des geplanten Edeka-Marktes
- Fertigstellung der Erschließungsmaßnahme "Am Eichbaum" und der "Bleichstraße" im Ortsteil Oellingen
- Anbringung einer Tragschicht auf die Baustraße " Am Brandweiher" im Ortsteil Neuhochstein
- Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens im Baugebiet "Am Sportplatz" zur weiteren Erschließung von Wohnbauflächen
- Sanierung der Friedhofshalle in Schönberg
- Erneuerung von Spielgeräten auf den Kinderspielplätzen
- Außenanstrich des Dorfgemeinschaftshauses Oellingen
- Erneuerung der Heizungsanlage im Gemeindehaus Grubenstraße 6 (evtl. Umstellung auf Erdgas)
- Abriss des Gebäudes Westerburger Straße 6 im Ortsteil Oellingen
- Erwerb von Grundstücken für Ausgleichsflächen
Beschluss wurde nicht gefasst und wird zunächst in den Fraktionen vorberaten.

6. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung bzw. Neufassung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Höhn
Der Ortsbürgermeister erläuterte die Friedhofssatzung in der vorgelegten Form.
Die Ratsmitglieder Bernhard Heinz, Roland Benner und Wolfgang Steup nahmen für ihre Fraktionen Stellung.
Der Änderung bzw. Neufassung der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Höhn in der vorgelegten Form wird zugestimmt.

7. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung bzw. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Ortsgemeinde Höhn
Der Änderung bzw. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Ortsgemeinde Höhn wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
Die Gebühr für die spätere Einebnung der Grabstätten nach Ablauf des Nutzungsrechtes zu Buchstabe a, b und c in § 1 I Reihengrabstätte Nr. 1 wird auf 250,00 EUR abgeändert.
Wiesenreihengrab (§ 1 I Reihengrabstätte Nr. 2) wird von auf 1.200,00 EUR angepasst.
Die Gebühr für die spätere Einebnung der Grabstätte nach Ablauf von Nutzungsrechten wird die Ziffer 2 c auf 300.00 EUR abgeändert und die Ziffer 3c auf 150,00 EUR

8. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes »Windenergieanlagen südlich Eisenberger Loh«, Satzungsbeschluss (§ 10 Baugesetzbuch)
Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Windkraftanlagen südlich Eisenburger Loh" wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Gemäß § 22 GemO haben die Ratsmitglieder Georg Mies und Wolfgang Steup nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen. Sie haben den Sitzungstisch verlassen.

9. Beratung und Beschlussfassung über die Anbindung der Straße »Am Strauch« und des Einkaufsparkes an die B 255
Der Ortsbürgermeister teilte das Ergebnis eines Gespräches bei der Kreisverwaltung mit Herrn Landrat Schwickert, Herrn Bürgermeister Loos und der Leitung des LBM Diez mit. Hiernach werden weder Bund noch Land einer Kreisellösung zur Anbindung der Straße "Am Strauch" und des Einkaufsparkes an die B 255 zustimmen und somit sind auch keine Zuwendungen von dieser Seite zu erwarten. Eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme, voraussichtlich im Frühjahr 2015, aufgrund eines bereits bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanes der trompetenförmige Einmündungsbereiche vorsieht, ist nach Aussage von Herrn Landrat Schwickert und den Vertretern des LBM möglich. Der Anregung seitens der Ortsgemeinde hinsichtlich der Installation von technischen Voraussetzungen zur Anbringung einer Fußgänger- und Verkehrsampel im Bereich der Überquerungshilfe am Friedhof soll Rechnung getragen werden. Außerdem wird dem Wunsch der Ortsgemeinde hinsichtlich der Anlegung eines Bürgersteiges ab der Einmündung des Höhenweges bis zum Einkaufszentrum zugestimmt. Die Kosten für den Bürgersteig gingen zu Lasten der Ortsgemeinde. Der Ortsgemeinderat stimmt der Baumaßnahme unter diesen Voraussetzungen in dieser Variante zu. Die Kreisverwaltung und LBM Diez werden gebeten die Maßnahmen in dieser Variante nunmehr in die Wege zu leiten.

10. Beratung und Beschlussfassung über eine Teilnahme an der Bündelausschreibung für Gaslieferungsverträge 2015 im Westerwaldkreis
Die Ortsgemeinde Höhn nimmt an der Bündelausschreibung für Gaslieferungsverträge 2015 im Westerwaldkreis teil.

11. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Baumaßnahmen
a) Dach Jugendheim Neuhochstein
Die Vergabe der Maßnahme zur Anbringung eines Pultdaches auf dem Jugendheim Neuhochstein wird zurückgestellt, da in den vorliegenden Angeboten noch Fragen zu klären sind. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt danach die Vergabe an den Mindestbietenden vorzunehmen.

b) Unterstellmöglichkeit für Geräte am Bauhof
Die Vergabe der Maßnahme zur Unterstellung für Geräte am Bauhof wird zurückgestellt, da noch weiter Klärungsbedarf vorhanden ist.
Der Gemeindevorstand erhält Entscheidungsvollmacht und informiert die Fraktionsvorsitzenden.

12. Verschiedenes

Zu Punkt Verschiedenes gab es keine Wortmeldungen
Hans Dieter Kraft, Ortsbürgermeister


B) Nichtöffentlicher Teil
13. Pachtangelegenheiten (Kirmes Höhn 2014)
14. Personalangelegenheiten
15. Herstellung des Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches
16. Grundstücksangelegenheiten
17. Verschiedenes

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